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Leistungen Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für Ihr Bauvorhaben. Rufen Sie an oder benutzen Sie die Möglichkeit der Formulars im Bereich Kontakt.
Geländeaufnahmen: Eine sinnvolle Planung setzt aktuelle und genaue Plangrundlagen voraus. Zu diesem Zweck wird der Bestand des Baugrundstücks aufgemessen. Aus den Aufnahmen kann ein digitales Geländemodell erstellt werden. Dieses dient als Grundlage für Geländeschnitte oder eine Erdmassenberechnung. Die Aufnahmen können als ASCII-Dateien den Fachplanern zur Verfügung gestellt werden.
Bestandspläne: Das Ergebnis der Geländeaufnahmen sind Bestandspläne in digitaler oder analoger Form. Sie können in beliebigen Maßstäben und blattschnittfrei erstellt werden. Sie stellen den Zustand z.B. eines Geländes oder Gebäudes dar. Die Pläne werden als Planungsgrundlage verwendet, dokumentieren den Zustand nach Erstellen des Bauvorhabens oder werden zur Abrechnung herangezogen.
Fassadenaufnahme / Bestimmung von First- und Traufhöhen:
Mit Hilfe der reflektorlosen Vermessung haben wir die Möglichkeit unzugängliche Punkte sicher und genau zu erfassen. Dies kann bis zur Erfassung einer kompletten Fassade gehen, die dann zur Planung einer Sanierung oder zu Umbaumaßnahmen herangezogen wird. Eine weitere Anwendung ist die Ermittlung von Maßen und Flächen aus den digitalen Daten/ Photos z.B. für die Ausschreibung von Malerarbeiten.  - (Beispiel Südfassade Esso-Station)
Erstellen der Baugesuchslagepläne nach LBOVVO (Zeichnerischer und Schriftlicher Teil):
Die Erstellung des Lageplans zum Bauantrag ist nach § 5 LBOVVO von einem Sachverständigen durchzuführen. Dieser Lageplan stellt das geplante Gebäude einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen dar und wird beim zuständigen Baurechtsamt mit den Bauzeichnungen des Architekten eingereicht. Wesentliche Schritte bei der Erarbeitung eines Lageplans: - Beschaffung des Bebauungsplans, der neuesten Katasterunterlagen und der Grundbuchinformationen.
- Ein Vergleich des vorhandenen Kartenmaterials mit der tatsächlichen Situation vor Ort, bei dem baurechtlich
- relevante Informationen aufgezeichnet werden (Gebäude, Firstrichtungen, Geschossigkeit, Straßensituation, etc.).
- Ausarbeitung des zeichnerischen Teils des Lageplan mit Darstellung der Katasterinformationen, der Situation im Planungsbereich, den öffentlich-rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans und der geplanten baulichen Anlagen.
- Ausarbeitung der Abstandsflächenpläne gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung.
- Ausarbeitung des schriftlichen Teils des Lageplans mit Angaben über Eigentümer und Grundbuchinformationen des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke und der Berechnung der tatsächlichen und der zulässigen baulichen Nutzung des Baugrundstücks (GRZ, GFZ, etc.).
Mit folgenden Stellen wird bei der Erstellung des Lageplans zusammen gearbeitet: - Bauherr
- Architekt
- Bauträger
- Hochbauamt der Gemeinde
- Tiefbauamt der Gemeinde
- Grundbuchamt der Gemeinde
- Zuständige katasterführende Behörde (Katasteramt)
- Untere Baugenehmigungsbehörde (Baurechtsamt der Stadt oder des Landkreises)
Dabei sind folgende gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen: - Baugesetzbuch (BauGB)
- Landesbauordnung (LBO), (in vier verschiedenen Fassungen)
- Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO), (in vier verschiedenen Fassungen)
- Bebauungsplan der Gemeinde (Zeichnerischer Teil und textliche Festsetzungen)
- Amtliches Liegenschaftskataster (Flurkarten, Grundrissdaten, Vermessungshandrisse, Liegenschaftsbuch)
- Grundbuch
- Architektenzeichnungen
 - Beispiele

Abstandsflächenplan: Falls der Lageplan (s.o.) durch die Eintragung der Abstandsfläche zu unübersichtlich wird, ist ein gesonderter Abstandsflächenplan anzufertigen. Die erforderlichen Grenzabstände, die sich aus der jeweiligen Wandhöhe ergeben, werden in diesem Plan eingetragen. Für das Baurechtsamt ist so erkennbar, ob eventuell Baulasten auf das Nachbargrundstück eingetragen werden müssen.
Absteckungen: Nachdem das Baugesuch genehmigt und der "rote Punkt" erteilt wurde, wird der geplante Bau in die Örtlichkeit übertragen. In der Regel werden die Gebäudeecken des Untergeschosses für den Erdaushub ausgepflockt. Der bauausführenden Firma wird ein Absteckungsprotokoll übergeben. In diesem Protokoll sind die abgesteckten Punkte sowie die Höhenmarke, die am Baugrundstück angebracht wurde, eingezeichnet.
Schnurgerüste / Achsangaben:
Bei dieser Leistung werden auf ein bauseits aufgestelltes Schnurgerüst die Gebäudeumrisse übertragen. Die Tätigkeit wird als Schnurgerüst "einschneiden" bezeichnet. Es wird hier ebenfalls ein Protokoll gefertigt, dass der Baufirma zeigt, welche Achsen eingeschnitten wurden. Insbesondere die Einhaltung der Grenzabstände ist dabei ein besonderes Augenmerk.
Achsangaben sind neben den Gebäudeumrissen zum Beispiel für Fenster- und Fassadenbauer, Einbau von Zwischenwänden oder dergleichen nötig. Diese Leistungen werden meist gesondert beauftragt und nach Stundenaufwand abgerechnet.
Meterrisse:
In einem Gebäude wird für die Ausbaugewerke eine einheitliche Bezugshöhe benötigt. Türen, Treppen, Fenster, und Böden aber auch Kabelhöhen beziehen sich auf diese Höhe. Hierzu werden an vorher abgesprochenen Stellen Höhenmarken angebracht, die i.d.R. einen Meter über Fertigfußboden definiert sind. Um dauerhaft für alle sichtbar und vor allen Dingen unverwechselbar zu sein, haben sich die Höhenmarken von Rothbucher Systeme RS-Meterriss bewährt. Diese können auch überputzt werden und bleiben so als Beweismittel kleben. Um Ihnen diese Leistung kostengünstig anbieten zu können, setzen wir auf den Einsatz einer elektronischen Schlauchwasserwaage.
Erdmassenberechnungen:
Meist für Abrechnungszwecke werden die Erdmassen ermittelt. Dabei wird das Gelände im Urzustand und nach erfolgtem Erdaushub erfasst. Aus der Verschneidung der beiden digitalen Geländemodelle werden nach der Prismenmethode die bewegten Erdmassen berechnet. Eine weitere Anwendung ist die Ermittlung einer Füllkurve bei Regenüberlaufbecken.
Deformationsmessung, Setzungsmessungen, Qualitätskontrolle Hauptsächlich in der Ingenieurvermessung werden hohe Anforderungen an die Ausführungsgenauigkeit gestellt. Um dies gewährleisten zu können ist eine lückenlosen Qualitätskontrolle sinnvoll und wird oft von der Bauherrschaft gefordert. Moderne Messmethoden (reflektorlose Lasermessung) oder Präzisionsnivellement werden hierbei eingesetzt und können genaueste Daten liefern. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben, damit Sie die geforderte Qualität am Bau erbringen können.
Kranbahnvermessung
Hohe Genauigkeitsanforderungen gibt es bei Kranbahnen. Die erlaubten Toleranzen sind in DIN 4132 und VDI 3576 geregelt. Wir messen Kranbahnen ein und erstellen Ihnen ein Messprotokoll insbesondere von der Höhenlage der Schienenoberkante, der Schienenachse, Nachweis der Parallelität (Spurweite) und Lage der Endanschläge.
Fordern Sie ein individuelles Angebot an.
Pegelmessungen, Rammkernsondierungen
Zur Überwachung und Dokumentation von Grundwasserständen werden Pegel eingesetzt. Wir messen Ihnen die Bohrpunkte nach Gauß-Krüger-Koordinaten ein, bestimmen deren NN-Höhe, fertigen Einmess-Skizzen und übernehmen die regelmäßigen Pegelmessungen.
Innenraumaufmaß Wir messen Ihnen Mietflächen nach DIN 277 oder MF-G (Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum [gif]) auf.
Eingesetzt werden dabei reflektorlose Tachymeter oder Laserdistanzmesser mit online-Datenfluss. Protokolliert werden die Flächen in Tabellenform oder als Plan.
Das Innenraumaufmaß kann auch zur Planung weiterer Ausbaugewerke genutzt werden. Sprechen Sie uns an!
Fluchtwegepläne / Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095: Bei größeren Bauvorhaben oder öffentlichen Gebäuden ist die Erstellung von Fluchtwegeplänen unerlässlich und wird z.T. von der Baurechtsbehörde gefordert. Auf Grundlage der Bauzeichnungen erstellen wir Ihnen Fluchtwegepläne oder Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095.
Pläne eines Gebäudes: Haben Sie keine Bestandspläne Ihres Gebäudes? Kein Problem - wir messen jeden Winkel eines Gebäudes aus und erstellen Ihnen Pläne, die Sie zur weiteren Planung verwenden können. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Erhebungen und Recherche: Für Ihr Bauvorhaben benötigen Sie Erhebungen von Vermessungsamt oder Grundbuchamt. Sie möchten einfach erst einmal einen Blick in die aktuellen Katasterunterlagen nehmen, damit Sie schon etwas "in der Hand" haben, wenn Sie zum Architekten kommen. Gibt es einen Bebauungsplan? Wie hoch ist das Nachbargebäude? Fragen über Fragen auf die es oft simple Antworten gibt - wir nehmen Ihnen diese Wege ab und verschaffen Ihnen die gewünschten Informationen. Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein interessantes Angebot.
Absteckung / Planung für ein Maislabyrinth:
Sie möchten gerne ein Maislabyrinth bauen, es fehlt Ihnen aber an den technischen Möglichkeiten das Labyrinth in die Örtlichkeit zu übertragen. - Kein Problem. Wir setzen Ihren Entwurf um und stecken das Labyrinth auf dem Feld ab. Dies kann mit Hilfe von GPS oder per Vermessungsinstrument geschehen und zwar vor oder nach der Aussaat. Auch bereits gewachsener Mais mit schlechten Sichtmöglichkeiten stellt kein Problem dar. Gerne sind wir auch bei der Planung Ihres Irrgartens für Sie tätig und suchen mit Ihnen nach einer ansprechenden Lösung, die zu den Möglichkeiten vor Ort passt. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Vermissen Sie etwas in der Aufstellung? Gerne finden wir auch für Ihr Messproblem eine passende Lösung. Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns besonders am Herzen. Dafür wird schon mal über Nacht das Unmögliche möglich gemacht. Testen Sie uns!

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